Personen, die Parteistellung im Verwaltungsverfahren haben, kommen folgende Rechte zu:
- Akteneinsicht
- Parteiengehör
- Ablehnung eines nichtamtlichen Sachverständigen oder Dolmetschers
- Ladung zur mündlichen Verhandlung
- Verkündung bzw. Zustellung des Bescheids
- Erhebung von Rechtsmitteln
- Geltendmachung der Entscheidungspflicht
- Erhebung von Rechtsbehelfen (zB Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens, Wiedereinsetzungsantrag)