Die Verwaltungsgerichte entscheiden entweder mit Erkenntnis oder mit Beschluss. Mit Erkenntnis ist immer dann zu entscheiden, wenn die Beschwerde nicht zurückzuweisen oder das Verfahren einzustellen ist. Eine Zurückweisung oder Einstellung des Verfahrens erfolgt somit durch Beschluss. Gegen ein Erkenntnis oder einen Beschluss des Verwaltungsgerichts gibt es folgende Möglichkeiten:
- Revision an den Verwaltungsgerichtshof
- Beschwerde an den VfGH