FAQ

Wie endet das Verfahren erster Instanz?

Das Verwaltungsverfahren wird grundsätzlich durch Erlassung eines Bescheids beendet. In manchen Fällen kann das Verfahren aber auch ohne Bescheid – nämlich durch Einstellung des Verfahrens oder Setzung des beantragten Akts (zB Ausstellung einer Urkunde) – erledigt werden.

 

Zu einer Einstellung kommt es bei:

 

  • Zurückziehung des Antrags durch den Antragssteller oder bei Tod des Antragsstellers ohne Eintreten eines Rechtsnachfolgers
  • Wegfall des Anlasses zu einer weiteren behördlichen Tätigkeit, oder wenn sich herausstellt, dass niemand einen Anspruch auf Erlassung eines Bescheids hat

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