In Österreich ist die Dauer des Kindesunterhals an keine bestimmte Altersgrenze gebunden. Eltern müssen grundsätzlich bis zur sogenannten Selbsterhaltungsfähigkeit des Kindes Unterhalt leisten. Es können also auch bereits volljährige Kinder Anspruch auf Unterhalt haben. So verhindert zB in der Regel ein Hochschulstudium die Selbsterhaltungsfähigkeit. Selbstverständlich muss das Kind jedoch ernsthaft und zielstrebig studieren.
Generell wird man davon ausgehen können, dass ein Kind nach Abschluss seiner Berufsausbildung oder Schulausbildung selbsterhaltungsfähig ist.
Heiratet das volljährige Kind endet ebenso die Unterhaltspflicht der Eltern. Das Kind hat dann einen Unterhaltsanspruch gegenüber der Ehepartnerin/dem Ehepartner.