Grundsätzlich sind beide Elternteile, ob verheiratet oder nicht, verpflichtet zum Unterhalt ihres Kindes beizutragen. Zu unterscheiden ist zwischen Naturalunterhalt und Geldunterhalt (Alimente). Wenn das Kind mit den Eltern im gemeinsamen Haushalt lebt, hat es Anspruch auf Naturalunterhalt. Dieser umfasst zb die Unterkunft und Nahrung sowie Bekleidung, Freizeitgestaltung etc. Wenn beide Eltern oder ein Elternteil nicht mit dem Kind im selben Haushalt leben, so leistet derjenige, der nicht im selben Haushalt lebt, den Unterhalt in Form von Geldbeträgen.