Die Festhaltung kann insgesamt vier Tage dauern. Danach ist der Betroffene freizulassen oder die Untersuchungshaft zu verhängen. Die genannten vier Tage ergeben sich aus dem Umstand, dass die Frist zur Einlieferung in die Justizanstalt 48 Stunden ab der Festnahme beträgt und anschließend das Gericht 48 Stunden Zeit hat, um zu entscheiden wie weiter zu verfahren ist.
Wird die Untersuchungshaft verhängt, kann es zu längeren Aufenthalten in Haft kommen, da die Untersuchungshaft selbst längere Fristen vorsieht (siehe unten).