FAQ

Was passiert, wenn die erforderlichen Formvorschriften für das Testament nicht eingehalten wurden?

Nach § 601 ABGB führt die Nichteinhaltung einer zwingenden Formvorschrift zur Ungültigkeit der letztwilligen Verfügung. Zwingend ist eine Formvorschrift insbesondere dann nicht, wenn ihre Befolgung nur ratsam ist (zB Angabe von Ort und Datum). Auch eine Teilungültigkeit ist denkbar. Jede Nichtbeachtung von (zwingenden) Formvorschriften führt zur Ungültigkeit – auch dann, wenn eindeutig der Wille des Erblassers erkennbar und nachweisbar ist. Eine Heilung der Ungültigkeit ist nicht möglich.

 

Grundsätzlich bedeutet Ungültigkeit jedoch nur, dass die Verfügung angefochten werden kann und somit erst dann beachtlich ist, wenn der Mangel geltend gemacht wird. Lediglich offenkundige Formmängel sind von Amts wegen zu beachten.

 

Zu Anfechtung berechtigt ist jeder, der durch Wegfall des Testaments einen Vorteil hat.

 

Wird eine letztwillige Verfügung von allen Personen anerkannt, die im Falle einer Ungültigkeit gesetzliche Erbe wären, ist die Verfügung dennoch wirksam.

Fragen zu
einem Thema?

Dann melden Sie sich bei
Mag. Michael Ibesich, LL.M.

Persönliche und
kompetente Beratung

Nutzer, die diese Frage gelesen haben,
suchten auch nach....

Kann man den Pflichtteil auch reduzieren?

Ist eine Enterbung möglich und wenn ja, unter welchen Voraussetzungen?

Wie hoch ist der Pflichtteil?

Wer ist pflichtteilsberechtigt?

Was versteht man unter dem Pflichtteil?

Wie hoch ist das Pflegevermächtnis?

Wer zählt beim Pflegevermächtnis als nahestehende Person?

Was ist ein Pflegevermächtnis?

Was versteht man unter einem Vermächtnis?

Insights aus der Kanzlei IBESICH

News aus der Kanzlei und rechtliche Updates in Österreich.