FAQ

Was versteht man unter dem Pflichtteil?

Zwar kann der Erblasser grundsätzlich aufgrund der Testierfreiheit frei über die Vermögensaufteilung verfügen, jedoch sichert das Pflichtteilsrecht bestimmten Angehörigen einen Anteil an der Verlassenschaft zu. Diese Personen haben per Gesetz Anspruch auf den sogenannten Pflichtteil, sofern dieser nicht bereits durch eine Zuwendung auf den Todesfall oder eine Schenkung unter Lebenden abgedeckt ist.

Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie hier: Erbrecht

Informieren Sie sich gerne auch umfassend zum Thema Scheidung:

Als spezialisierte Anwaltskanzlei für Scheidungsrecht verfügen wir über langjährige Expertise. Zu diesem Zweck haben wir ausführliche Artikel erstellt, die Ihnen fundierte Einblicke und praxisnahe Hinweise bieten.

Fragen zu
einem Thema?

Dann melden Sie sich bei
Mag. Michael Ibesich, LL.M.

Persönliche und
kompetente Beratung

Insights aus der Kanzlei IBESICH

News aus der Kanzlei und rechtliche Updates in Österreich.  

Schedule Appointment

Fill out the form below, and we will be in touch shortly.

Contact Information
Vehicle Information
Preferred Date and Time Selection