FAQ

Ist eine Enterbung möglich und wenn ja, unter welchen Voraussetzungen?

Die Enterbung ist der Entzug des Pflichtteils durch letztwillige Verfügung, bei Vorliegen eines Enterbungsgrundes.

 

Beispiele für solche Gründe sind etwa:

 

  • bestimmte gerichtlich strafbare Handlung gegen den Verstorbenen

 

  • gröbliche Vernachlässigung familienrechtlicher Pflichten gegenüber dem Verstorbenen

 

  • Verurteilung wegen einer oder mehrerer mit Vorsatz begangener strafbarer Handlungen zu einer lebenslangen oder 20-jährigen Freiheitsstrafe

 

  • Zufügen von schweren seelischen Leid gegenüber dem Verstorbenen

 

Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie hier: Erbrecht

Informieren Sie sich gerne auch umfassend zum Thema Scheidung:

Als spezialisierte Anwaltskanzlei für Scheidungsrecht verfügen wir über langjährige Expertise. Zu diesem Zweck haben wir ausführliche Artikel erstellt, die Ihnen fundierte Einblicke und praxisnahe Hinweise bieten.

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