Die Enterbung ist der Entzug des Pflichtteils durch letztwillige Verfügung, bei Vorliegen eines Enterbungsgrundes.
Beispiele für solche Gründe sind etwa:
- bestimmte gerichtlich strafbare Handlung gegen den Verstorbenen
- gröbliche Vernachlässigung familienrechtlicher Pflichten gegenüber dem Verstorbenen
- Verurteilung wegen einer oder mehrerer mit Vorsatz begangener strafbarer Handlungen zu einer lebenslangen oder 20-jährigen Freiheitsstrafe
- Zufügen von schweren seelischen Leid gegenüber dem Verstorbenen