Anbringen sind Mitteilungen an die Behörden, welche meist Anlass für die Durchführung eines Verwaltungsverfahrens sind. Dabei gibt es zwei Arten:
- Anträge, welche ein Verfahren in Gang setzen und meist mit Bescheid zu erledigen sind
- bloße Mitteilungen (zB Anzeigen, Meldungen, Hinweise)
Anbringen können entweder schriftlich, mündlich (also persönlich vor Ort) oder telefonisch an die Behörde gestellt werden. Lediglich, wenn die Sache zu komplex ist um telefonisch eingebracht zu werden, kann der Einschreiter aufgefordert werden, das Anbringen innerhalb einer angemessenen Frist schriftlich oder mündlich einzubringen.
Auch Rechtsmittel, die an eine Frist gebunden sind, müssen schriftlich eingebracht werden. Allerdings sind auch mündliche Anbringen, die mittels Niederschrift (Protokoll) beurkundet wurden, mit einem schriftlichen Anbringen gleichzusetzen.