Unter bestimmten Umständen kann der Strafvollzug aufgeschoben werden. Das betrifft zum Beispiel Fälle der Vollzugsuntauglichkeit (zB Krankheit oder Verletzung; Schwangerschaft oder Entbindung innerhalb des letzten Jahres) oder das Vorliegen von wichtigen persönlich Gründen (zB Aufsuchen eines lebensgefährlich erkrankten Angehörigen; Beiwohnen eines Begräbnisses eines Angehörigen; Regelung wichtiger Familienangelegenheiten).