Um die Durchführung eines ordnungsgemäßen Verfahrens sicherstellen zu können, sind die Verwaltungsbehörden bzw. deren Organe ermächtigt bestimmte Maßnahmen zu setzen – darunter fallen etwa die Festnahme, Sicherheitsleistungen oder Identitätsfeststellungen.
So sind die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes – das sind vor allem Bundespolizisten – ermächtigt, einen Verdächtigen zum Zweck der Vorführung vor die Behörde festzunehmen. Zulässig ist diese Festnahme allerdings nur, wenn die Person auf frischer Tat betreten wird und einer der folgenden Festnahmegründe vorliegt:
- mangelnde Identifizierbarkeit
- Fluchtgefahr
- Ausführungs- oder Wiederholungsgefahr