FAQ

Wann kann man nach dem VStG festgenommen werden?

Um die Durchführung eines ordnungsgemäßen Verfahrens sicherstellen zu können, sind die Verwaltungsbehörden bzw. deren Organe ermächtigt bestimmte Maßnahmen zu setzen – darunter fallen etwa die Festnahme, Sicherheitsleistungen oder Identitätsfeststellungen.

 

So sind die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes – das sind vor allem Bundespolizisten – ermächtigt, einen Verdächtigen zum Zweck der Vorführung vor die Behörde festzunehmen. Zulässig ist diese Festnahme allerdings nur, wenn die Person auf frischer Tat betreten wird und einer der folgenden Festnahmegründe vorliegt:

 

  • mangelnde Identifizierbarkeit
  • Fluchtgefahr
  • Ausführungs- oder Wiederholungsgefahr

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