Wird nach Abschluss des Ermittlungsverfahren Anklage erhoben, beginnt das Hauptverfahren. Hauptbestandteil des Hauptverfahrens ist die (öffentliche) Hauptverhandlung, in welcher im Rahmen des Beweisverfahrens sowohl der Angeklagte als auch Zeugen und Sachverständige vernommen werden. Das Hauptverfahren regelt in der Regel mit einem Urteil, welches auf Verurteilung oder Freispruch lauten kann. Unter bestimmten Voraussetzungen kann das Hauptverfahren auch mit Diversion erledigt werden (dazu später).