Zweck eines Strafverfahrens ist im Wesentlichen die Prävention und die Aufklärung von Straftaten, die Verfolgung verdächtiger Personen sowie natürlich die Aburteilung strafbarer Handlungen.
Das Strafverfahren gliedert sich in drei verschiedene Stadien:
- Ermittlungsverfahren
- Hauptverfahren
- Rechtsmittelverfahren