Ein Testament ist nur gültig, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Testierfähigkeit
- Testierabsicht
- keine Willensmängel
- Einhaltung der erforderlichen Formvorschriften
Fehlt nur eine dieser Voraussetzungen, kann das Testament von allen Personen, die vom Wegfall des Testaments profitieren würden, angefochten werden.
Wesentliche Voraussetzung zur Errichtung eines Testaments ist, dass der Testator die Bedeutung und Folgen der letztwilligen Verfügung versteht und dementsprechend handelt. Personen ab 18 Jahren sind unbeschränkt testierfähig, sofern sie geistig in der Lage sind, den Vorgang des Testierens zu erfassen. Mündige Minderjährige (Personen zwischen 14 und 18 Jahren) sind hingegen nur beschränkt testierfähig, womit sie ein Testament – ausgenommen von Notfällen – nur mündlich vor Gericht oder einem Notar erklären können.
Daneben gibt es noch einige Formvorschriften, die eingehalten werden müssen. Welche konkreten Erfordernisse hierbei zu beachten sind, hängt größtenteils von der Art des Testaments ab. Gemeinsam ist den verschiedenen Arten jedenfalls, dass die Errichtung einer letztwilligen Verfügung ein höchstpersönliches Geschäft ist, womit jede Stellvertretung unzulässig ist und zur Ungültigkeit der Verfügung führt.