Da die Errichtung von Testamenten stark formgebunden ist und die Verletzung ebendieser Form auch zuallermeist zur Ungültigkeit führt, ist es jedenfalls ratsam, sich eingehend bei einem Experten zu informieren, um sicherzugehen, dass der letzte Wille auch tatsächlich vollzogen wird. Eine individuelle, rechtliche Beratung ist daher dringend anzuraten.
Insbesondere wenn beabsichtigt wird, dem Lebensgefährten einen bestimmten Anteil zukommen zu lassen, ist es wohl unumgänglich ein Testament zu errichten, da diesem nur ein „außerordentliches“ Erbrecht zukommt (siehe oben).
Es ist darüber hinaus auch ratsam, das Testament verwahren zu lassen. So verwahren Notare bzw. Rechtsanwälte private, schriftliche Testamente. Das ist jedenfalls empfehlenswert, da Testamente die lediglich zu Hause aufbewahrt werden, oftmals verschwinden oder nicht gefunden werden. Im Falle einer derartigen Verwahrung wird das entsprechende Testament im Zentralen Testamentsregister geführt.
Auch das Einsetzen von Nacherben kann empfehlenswert sein.