Anders als im Strafverfahren entscheiden im Zivilprozess grundsätzlich nur Berufsrichter. Lediglich in Handels, Arbeits- oder Sozialrechtssachen wirken auch Laienrichter an der Rechtsprechung mit.
Wird etwa in Handelssachen eine Entscheidung eines Senats beantragt, sind an der Entscheidung sogenannte Kommerzialräte, welche über besondere Kenntnisse des Unternehmensbetriebs verfügen, als Laienrichter beteiligt. Auch in Arbeits- und Sozialsachen sind in allen Instanzen fachkundige Laienrichter beteiligt, welche in aller Regeln zur Hälfte dem Kreis des Arbeitgebers und zur Hälfte jenem des Arbeitnehmers angehören.