Der Schiedsspruch kann aus den im Gesetz genannten Gründen durch Aufhebungsklage an den OGH (als einziger Instanz) angefochten werden. Die Frist beträgt dabei idR drei Monate ab Kenntnis des Schiedsspruchs. Im Falle der Stattgebung wird die Entscheidung des Schiedsgerichts mit Urteil aufgehoben.
Beispiele für Aufhebungsgründe:
- Fehlen einer Gültigen Schiedsvereinbarung
- Schiedsgericht hat seine Zuständigkeit zu Unrecht verneint oder bejaht
- Schiedsspruch betrifft eine Streitigkeit, für welche die Schiedsvereinbarung nicht gilt
- Fehlerhaft Bildung des Schiedsgerichts
- Durchführung des Verfahrens widerspricht den Grundwertungen der österreichischen Rechtsordnung
- Streitgegenstand ist nicht schiedsfähig