Nein, Verhandlungen im Rahmen des Insolvenzverfahrens sind nicht öffentlich, sodass die Öffentlichkeit kein Recht auf Teilnahme hat. Teilnahmeberechtigt sind aber natürlich die Verfahrensbeteiligten und somit neben Schuldner und Gläubigeren, der Insolvenzverwalter, die Mitglieder des Gläubigerausschusses und Schuldnervertreter.