FAQ

Kann für eine Person sowohl durch einen gerichtlichen als auch durch einen gesetzlichen Erwachsenenvertreter vertreten werden?

Ja, auch das ist möglich. So können für einzelne Angelegenheiten verschiedene Vertretungsmodelle in Betracht kommen. Dabei ist zu beachten, dass im Falle einer Vertretung durch mehrere Erwachsenenvertreter, diese jeweils nur für verschiedenen Wirkungsbereiche eingesetzt werden dürfen. Eine Doppelvertretung für denselben Bereich ist somit unzulässig. Eine Ausnahme von diesem Überschneidungsverbot bildet die Bestellung eines einstweiligen Erwachsenenvertreters, welcher für denselben Wirkungsbereich wie ein bereits bestellter Vertreter eingesetzt werden kann.

 

In der Praxis bildet die Bestellung eines einzelnen Vertreters den Regelfall, nicht zuletzt da dies insbesondere für die vertretene Person praktikabler ist.

Fragen zu
einem Thema?

Dann melden Sie sich bei
Mag. Michael Ibesich, LL.M.

Persönliche und
kompetente Beratung

Nutzer, die diese Frage gelesen haben,
suchten auch nach....

Was ist ein einstweiliger Erwachsenenvertreter und wann kann er bestellt werden?

Gilt das Überschneidungsverbot auch für Vorsorgebevollmächtigte?

Welche Personen dürfen generell nicht als Vertreter bestellt werden?

Wann endet sie?

Wer kann gerichtlicher Erwachsenenvertreter sein?

Wann kommt es zur gerichtlichen Erwachsenenvertretung?

Wann endet die gesetzliche Erwachsenenvertretung?

Wer kann gesetzlicher Erwachsenenvertreter sein?

Wie entsteht sie?

Insights aus der Kanzlei IBESICH

News aus der Kanzlei und rechtliche Updates in Österreich.