FAQ

Kann ich im Testament bestimmte Bedingungen festlegen, die vom Begünstigten zu erfüllen sind?

Ja, es ist möglich verschieden Anordnungen zu treffen, durch die der Erblasser auch noch nach seinem Tod Einfluss auf die Aufteilung seines Vermögens nehmen kann. Wichtig ist hierbei insbesondere die Festsetzung von Bedingungen, die entweder aufschiebend oder auflösend sein können. So verliert der Begünstigte bei Eintritt der auflösenden Bedingung das Erbe, wohingegen erst bei Eintritt der aufschiebenden Bedingung das Recht begründet wird. Bedingungen die nicht erfüllt werden können oder nicht erlaubt sind, können allerdings nicht wirksam angeordnet werden.

 

Bsp.: Der Erblasser legt fest, dass der Begünstigte A seinen Teil erst erhalten soll, wenn er seine Lehre abgeschlossen hat.

 

Daneben hat der Erblasser auch die Möglichkeit einen Ersatzerben für den Fall zu bestimmten, dass der eigentlich beabsichtigte Begünstigte die Erbschaft nicht erlangt (zB durch Tod). Auch die Festlegung eines Nacherben – also einer Person die nach dem ersten Erben die Erbschaft erhalten soll – ist zulässig.

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