Die Bestellung des Sachverständigen obliegt dem Gericht nach Anhörung der Verfahrensparteien. Dabei ist das Gericht jedoch nicht an den Vorschlag der Parteien gebunden und kann somit auch von Amts wegen und gegen den Willen der Parteien bestellen. Jedoch erfolgt die Bestellung in der Regel im Einvernehmen.
Sachverständige könne aus denselben Gründen wie auch Richter abgelehnt werden. Häufiger Ablehnungsgrund ist etwa die Erstellung eines Privatgutachtens für eine Partei vor Prozessbeginn. Das Gericht hat in solchen Fällen eine anderen Sachverständigen zu bestellen und bereits erstattete Gutachten dürfen nicht berücksichtigt werden.