FAQ

Wann ist man erbfähig und welche Ausschlussgründe gibt es?

Die Erbfähigkeit ist die Fähigkeit zum Erwerb der Erbschaft bzw. zur Zuwendung von Vermächtnis und Pflichtteil. Sie muss bereits beim Erbanfall vorliegen, womit also eine später erlange Erbfähigkeit unbeachtlich ist. Fehlt die Erbfähigkeit, kann man unterscheiden zwischen der:

 

  • absoluten Erbunfähigkeit und

 

  • relativen Erbunfähigkeit

 

Während die absolute Erbunfähigkeit gegenüber jedermann besteht, liegt diese im Fall von relativer Erbunfähigkeit nur gegenüber bestimmten Verstorbenen vor. Erbfähig ist demnach, wer rechtsfähig und nicht erbunwürdig ist.

 

Bei der Erbunwürdigkeit kann ebenfalls zwischen absoluter und relativer Erbunwürdigkeit unterschieden werden. Während erstere jedenfalls zur Erbunfähigkeit führt, ist das bei zweiteren nur dann der Fall, wenn der Verstorbene nicht in der Lage war (zB Minderjährigkeit, Unkenntnis), die betreffende Person zu enterben.

 

Zu den Erbunwürdigkeitsgründen gehören:

 

  • bestimmte strafbare Handlungen gegen den Erblasser oder die Verlassenschaft (absolut)

 

  • Vereitlung des letzten Willens des Erblassers (absolut)

 

  • bestimmte strafbare Handlungen gegen nahe Angehörige (relativ)

 

  • Zufügung schweren seelischen Leids gegenüber dem Erblasser (relativ)

 

  • gröbliche Vernachlässigung von Pflichten gegenüber dem Erblasser (relativ)

Fragen zu
einem Thema?

Dann melden Sie sich bei
Mag. Michael Ibesich, LL.M.

Persönliche und
kompetente Beratung

Nutzer, die diese Frage gelesen haben,
suchten auch nach....

Kann man den Pflichtteil auch reduzieren?

Ist eine Enterbung möglich und wenn ja, unter welchen Voraussetzungen?

Wie hoch ist der Pflichtteil?

Wer ist pflichtteilsberechtigt?

Was versteht man unter dem Pflichtteil?

Wie hoch ist das Pflegevermächtnis?

Wer zählt beim Pflegevermächtnis als nahestehende Person?

Was ist ein Pflegevermächtnis?

Was versteht man unter einem Vermächtnis?

Insights aus der Kanzlei IBESICH

News aus der Kanzlei und rechtliche Updates in Österreich.