Zentrale Aufgabe des Zivilprozesses ist die einfache und möglichst billige Streiterledigung, welche entweder durch ein gerichtliche Entscheidung oder, im Optimalfall, durch einen Prozessvergleich zwischen den beteiligten Streitparteien erfolgen kann. Darüber hinaus dient der Zivilprozess der Chancengleichheit bei der Rechtsdurchsetzung – so soll insbesondere garantiert werden, dass finanziell schlechter gestellte Parteien nicht benachteiligt werden.