Voraussetzung, um einen Erwachsenvertreter selbst zu wählen ist, dass der Betreffende zwar keine ausreichende Entscheidungsfähigkeit zur Errichtung einer Vorsorgevollmacht hat, jedoch aber die Bedeutung und Folgen einer Bevollmächtigung versteht. Es muss also geminderte Entscheidungsfähigkeit vorliegen. In diesem Fall kann selbstständig ein Erwachsenenvertreter gewählt werden, sofern nicht bereits eine andere Person mit der Vertretung betraut ist.