Bei Klagen, mit denen ausschließlich Die Zahlung eines Geldbetrages bis EUR 75.000 begehrt wird, wird bei Gericht eine sogenannte Mahnklage eingebracht. Das Gericht überprüft die Klage und erlässt anschließend einen bedingten Zahlungsbefehl, der dem Beklagten zugestellt wird. Der Beklagte hat vier Wochen Zeit, Einspruch gegen den Zahlungsbefehl zu erheben. Tut er dies nicht, wird der Zahlungsbefehl rechtskräftig und vollstreckbar. Erhebt der Beklagte Einspruch, tritt der Zahlungsbefehl außer Kraft und es kommt zu einer mündlichen Streitverhandlung mit anschließendem Urteil. Dem Mahnverfahren kommt in der Praxis eine große Bedeutung zu, da ein Großteil aller Klagen den Streitwert von EUR 75.000 nicht übersteigen.