Mit einem Testament – also einer letztwilligen Verfügung – hat der Erblasser die Möglichkeit, die gesetzliche Erbfolge abzuändern, um zu bestimmten was nach seinem Tod mit dem Vermögen passieren soll. Sinnvoll ist eine Errichtung immer dann, wenn man neben den gesetzlichen Erben auch noch anderen Personen gewisse Vermögenswerte zukommen lassen möchte – oft betrifft das etwa ein Stiefkind oder eine karitative Einrichtung.