Mit der Rechtsgestaltungsklage sollen Rechtsverhältnisse begründet, abgeändert oder aufgelöst werden. Der wesentliche Unterschied zur Feststellungsklage besteht also darin, dass nicht nur festgestellt wird, ob ein Rechtsverhältnis besteht, sondern es wird durch das Urteil zusätzlich eine neue Rechtslage geschaffen. Beispiele für solche Klagen sind etwa die Scheidungsklage oder Klagen auf Anfechtung von Rechtsgeschäften bei Willensmängel.