FAQ

Was ist Sinn und Zweck des Exekutionsverfahrens?

Beim Exekutionsverfahren geht es grundsätzlich um die Durchsetzung eines bestehenden, im Erkenntnisverfahren festgestellten Anspruchs. Dabei wird die aufgrund eines Exekutionstitels geschuldete Leistung mit Hilfe staatlicher Zwangsmittel durchgesetzt. Das Exekutionsverfahren bezieht sich aber nur auf jene Fälle, in den der Schuldner die geschuldete Leistung nicht freiwillig erbringt – die Durchsetzung hat dann mit gerichtlicher Hilfe zu erfolgen, da Selbsthilfe natürlich nicht erlaubt ist.

 

Das Verfahren selbst weist dabei zum Insolvenzverfahren einige Besonderheiten auf und weicht in wesentlichen Grundsätzen davon ab. Zu nennen sind hier insbesondere der Grundsatz der Spezialexekution und das Prioritätsprinzip. So betreibt im Exekutionsverfahren jeder Gläubiger selbstständig die Exekution auf einzelne Vermögensstücke des Schuldners – anders als im Insolvenzverfahren, wo der Grundsatz der Universalexekution gilt (siehe oben). Nach dem Prioritätsprinzip werden die Gläubiger nach ihrem Rang – also nach dem Zeitpunkt der Begründung ihres Anspruchs – und nicht anteilsmäßig befriedigt.

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