Das Gericht hat über jede mündliche Verhandlung vor Gericht ein Verhandlungsprotokoll aufzunehmen, in welchem der Verlauf der Verhandlung festgehalten wird. Meist passiert dies durch ein Tonbandprotokoll, welches nach richterlichem Diktat aufgenommen wird und anschließend in Vollschrift übertragen wird.
Sollten einer Partei während der Protokollierung Fehler auffallen, muss dies sofort gerügt werden. Nach Ende der jeweiligen Tagsatzung können Fehler im Protokoll durch Stellung eines Berichtigungsantrags korrigiert werden. Werden diese Einwendungen nicht berücksichtigt und ist eine Partei folglich der Ansicht, dass der Protokollinhalt nicht dem tatsächlichen Verhandlungsverlauf entspricht, gibt es darüber hinaus die Möglichkeit des Widerspruchs. Das ist insbesondere deshalb wichtig, weil Verhandlungsprotokolle öffentliche Urkunden darstellen und dem (Rechtsmittel)Gericht bindenden Beweis über Inhalt und Verlauf der Verhandlung liefern. Der Widerspruch nimmt dem Protokoll diese Beweiskraft, womit auch die Richtigkeit des Protokoll im Rechtsmittelverfahren überprüft werden kann.