Das Erbrecht regelt das (juristische) Ende des Lebens einer Person und damit das Schicksal dessen vererblicher Rechte und Pflichten. Es ist daher insofern relevant, als das jeder davon betroffen ist – sei es als Erbe oder als Erblasser (Verstorbener).
Im Erbrecht gilt das Prinzip der Familienerbfolge, wonach die Verlassenschaft grundsätzlich der Familien zukommen soll. Dieses Prinzip wird jedoch durch die Möglichkeit des Erblassers durchbrochen, im Rahmen der Testierfreiheit zu bestimmen, wer das Vermögen erhalten soll. Beschränkungen ergeben sich hier lediglich durch das Pflichtteilsrecht, welches bestimmten Verwandten einen Mindestanteil vom Vermögen zusichert.