Im Zivilverfahren entscheiden in erster Instanz entweder die Landesgerichte (Gerichtshöfe erster Instanz) oder die Bezirksgerichte. Diese unterscheiden sich im Hinblick auf den Verfahrensablauf in einigen Punkten (siehe unten). Lediglich in Wien gibt es zusätzlich für Handelsstreitigkeiten ein eigenes Handelsgericht bzw. ein Bezirksgericht für Handelssachen und für arbeits- und sozialrechtliche Angelegenheit ein eigenes Arbeits- und Sozialgericht.
Als Rechtsmittelgerichte entscheiden gegen Urteile der Bezirksgerichte in zweiter Instanz die Landesgerichte. Gegen erstinstanzliche Urteile eines Landesgerichts entscheidet in zweiter Instanz ein Oberlandesgericht. In dritter (und letzter) Instanz entscheidet dann jeweils der Oberste Gerichtshof.