Auch bei der gesetzlichen Erwachsenenvertretung braucht es eine Eintragung in das ÖZVV durch einen Notar, Rechtsanwalt oder einen Erwachsenenschutzverein. Mit der Eintragung kann der Vertreter rechtsgeschäftlich tätig werden.
Auch bei der gesetzlichen Erwachsenenvertretung braucht es eine Eintragung in das ÖZVV durch einen Notar, Rechtsanwalt oder einen Erwachsenenschutzverein. Mit der Eintragung kann der Vertreter rechtsgeschäftlich tätig werden.
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