Auch bei der gesetzlichen Erwachsenenvertretung braucht es eine Eintragung in das ÖZVV durch einen Notar, Rechtsanwalt oder einen Erwachsenenschutzverein. Mit der Eintragung kann der Vertreter rechtsgeschäftlich tätig werden.
Auch bei der gesetzlichen Erwachsenenvertretung braucht es eine Eintragung in das ÖZVV durch einen Notar, Rechtsanwalt oder einen Erwachsenenschutzverein. Mit der Eintragung kann der Vertreter rechtsgeschäftlich tätig werden.
News aus der Kanzlei und rechtliche Updates in Österreich.
Rechtsanwalt
Mag. Michael Ibesich, LL.M.
Josefstädter Straße 11
Stiege 1, 1. Stock, Tür 16
1080 Wien
Fachgebiete
Quick Links
© Mag. Michael Ibesich, LL.M 2024 | created by idlab media GmbH | All Rights Reserved