Ausschlaggebend für die Höhe sind Art, Dauer und Umfang der Pflegeleistung. Das Ausmaß orientiert sich dabei am für den Verstorbenen verschafften Nutzen – das ist insbesondere die Ersparnis für professionelle Pflege. Die Ersparnis ergibt sich grundsätzlich aus dem kollektivvertraglichen Anspruch einer Heimhilfe oder Pflegekraft.