FAQ

Wie läuft das Sanierungsverfahren ab?

Ein Sanierungsverfahren findet dann statt, wenn der Schuldner dies beantragt und dabei einen Sanierungsplan vorliegt. Tut er dies nicht, findet ein Konkursverfahren statt. Ein Sanierungsverfahren kann nur auf Antrag des Schuldners und somit nicht gegen seinen Willen eröffnet. Hauptziel des Verfahrens ist die Annahme des Sanierungsplans und der damit einhergehenden zügigen Sanierung des Unternehmens.

 

Im Sanierungsverfahren selbst kann man zwischen dem Sanierungsverfahren mit und jenem ohne Eigenverantwortung unterscheiden. Der Unterschied besteht darin, dass dem Schuldner im Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung die Verfügungsgewalt entzogen wird – gleich wie im Konkursverfahren. Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, hat der Schuldner eine Anspruch auf Eigenverwaltung. Der Schuldner kann also sein Unternehmen selbst weiterführen, wobei er aber der Aufsicht eines Masseverwalters unterliegt. Hauptvoraussetzung für die Zulässigkeit einer solchen Eigenverwaltung ist, dass der Schuldner den Gläubigern eine Mindestquote von 30% innerhalb von zwei Jahren anbieten muss. Verschlechtert der Schuldner diesen Vorschlag jedoch nachträglich, kommt es zur Entziehung der Eigenverwaltung.

Fragen zu
einem Thema?

Dann melden Sie sich bei
Mag. Michael Ibesich, LL.M.

Persönliche und
kompetente Beratung

Nutzer, die diese Frage gelesen haben,
suchten auch nach....

Sind die Verhandlungen öffentlich?

Wie läuft das Verfahren ab?

Darf der Gerichtsvollzieher meine Haustür öffnen?

Wer ist am Verfahren beteiligt?

Was ist Sinn und Zweck des Exekutionsverfahrens?

Was versteht man unter außergerichtlichem bzw. stillem Ausgleich?

Ist die Verhandlung öffentlich?

Wie läuft das Konkursverfahren ab?

Wann kann ein Insolvenzverfahren eröffnet werden?

Insights aus der Kanzlei IBESICH

News aus der Kanzlei und rechtliche Updates in Österreich.