FAQ

Wie läuft das Verfahren ab?

Das Exekutionsverfahren kann in zwei Abschnitte gegliedert werden:

 

  • Bewilligungsverfahren

 

  • Vollzugsverfahren

 

Beginn des Bewilligungsverfahrens ist der Exekutionsantrag des betreibenden Gläubigers. Es endet mit der Exekutionsbewilligung. Anschließend kommt es zum Vollzug. Das Vollzugsverfahren besteht dabei grundsätzlich aus dem Auffindungs-, dem Zugriffs-, dem Verwertungs- und dem Verteilungsverfahren, wobei nicht zwingenderweise all diese Schritte durchlaufen werden müssen. So kommt es etwa bei der Exekution zur Sicherstellung zu keinen Verwertungsakten.

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