Fachgebiet

Familienrecht, Eherecht und Erbrecht

Das Familienrecht umfasst unter anderem das Eherecht, das Recht zwischen Eltern und ihren Kindern sowie Fragen der Obsorge und des Kontaktrechts. Das Erbrecht regelt die Rechtsnachfolge des Vermögens eines Verstorbenen.

Eine umfassende Beratung in diesen Bereichen zählt zum Kern meiner anwaltlichen Tätigkeit. Gerne stehe ich Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

Ich berate Sie vor einer Eheschließung beziehungsweise eingetragenen Partnerschaft und unterstütze Sie bei der Erstellung von Eheverträgen und Partnerschaftsverträgen.

Zu meinen Schwerpunkten zählt die Beratung und Vertretung sowohl in Scheidungsverfahren als auch in Aufteilungs- und Unterhaltsverfahren.

Ich berate Sie in Fragen der Obsorge, des Kontaktrechts, des Kindesunterhaltes ebenso wie bei Kindesabnahmen, bei Adoptionen und Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Vaterschaft.

Zu meinen Tätigkeitsschwerpunkten zählen:

  • Ehe
  • Eingetragene Partnerschaft
  • Eheverträge
  • Scheidung
  • Ehegattenunterhalt
  • Kindesunterhalt
  • Obsorge
  • Kontaktrecht
  • Abstammungsrecht
  • Erbrecht und allgemeine Vermögensnachfolge
  • Fragen der gesetzlichen Erbfolge und des Pflichtteilsrechts
  • Errichtung von letztwilligen Verfügungen („Testament“)
  • Errichtung von Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten