Fachgebiet

IT-, E-Commerce und Medienrecht

Das IT-Recht zählt zu den jüngeren juristischen Fachgebieten. Es gewinnt jedoch in Zeiten der fortwährend voranschreitenden Digitalisierung immer mehr an Bedeutung. Es beinhaltet eine Vielzahl von Rechtsgebieten. Vom Urheberecht, über das Marken- und Domainrecht bis hin zu datenschutzrechtlichen Fragestellungen. Gerade in Zeiten von Social Media genießt auch das Medienrecht eine hohe Bedeutung.

Ich biete Ihnen Unterstützung bei der Umsetzung von IT-Projekten an. Dies umfasst unter anderem die Gestaltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Erstellung von Softwarelizenzverträgen oder die datenschutzkonforme Gestaltung Ihres Webauftrittes und Ihrer angebotenen Produkte.

Gerne berate ich Sie in Fragen des geistigen Eigentums, wie beispielsweise bei Fragen zum Urheberrecht, zum Markenrecht oder bei Fragen zu Patenten und Gebrauchsmustern.

Auch bei eingetretenen Wettbewerbsverstößen stehe ich Ihnen beratend zur Seite und vertrete Sie gerichtlich und außergerichtlich.

Durch Berichte in den Medien können beispielsweise Ihre Ehre oder Ihr höchstpersönlicher Lebensbereich verletzt worden sein. Gerne unterstütze ich Sie bei der Durchsetzung von Ansprüchen.

Zu meinen Tätigkeitsschwerpunkten zählen:

  • Erstellung von Verträgen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen
  • Datenschutzrecht
  • Namens- und Domainrecht
  • E-Commerce Recht
  • Informationspflichten für Websites
  • Schutz des geistigen Eigentums (Urheberrecht, Markenrecht, Patenrecht, Gebrauchsmusterecht etc)
  • Durchsetzung von Ansprüchen nach dem UWG (Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb)
  • Urheberrecht
  • Cyberkriminalität
  • Unterstützung bei medienrechtlichen Ansprüchen (Entschädigungsansprüche, Anspruch auf Veröffentlichung einer Gegendarstellung)