Kanzlei Ibesich
Fachgebiete
Ich berate Privatpersonen und Unternehmen umfassend in sämtlichen rechtlichen Angelegenheiten. Im Speziellen vertrete ich Mandantinnen und Mandanten in streitigen und außerstreitigen Zivilverfahren, in Verwaltungsverfahren sowie als Verteidiger in Strafsachen und Wirtschaftsstrafsachen. Es haben sich im Laufe der Zeit einige Spezialgebiete herausgebildet, zu denen Sie auf den folgenden Seiten ausführlichere Informationen finden:
Zivil- und Zivilprozessrecht, Vertragsrecht
Das Zivilrecht regelt Rechtsbeziehungen von natürlichen Personen (Menschen) und von juristischen Personen (zB GmbH, AG) untereinander. Zum Zivilrecht zählen beispielsweise das Vertragsrecht oder auch das Schadenersatzrecht. Das Zivilprozessrecht regelt den Ablauf von gerichtlichen Streitigkeiten in diesem Zusammenhang.
Gerne unterstütze ich Sie in sämtlichen Bereichen des Zivil- und Zivilprozessrechts sowie des Vertragsrechts.
Familienrecht, Eherecht und Erbrecht
Das Familienrecht umfasst unter anderem das Eherecht, das Recht zwischen Eltern und ihren Kindern sowie Fragen der Obsorge und des Kontaktrechts. Das Erbrecht regelt die Rechtsnachfolge des Vermögens eines Verstorbenen.
Eine umfassende Beratung in diesen Bereichen zählt zum Kern meiner anwaltlichen Tätigkeit. Gerne stehe ich Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
Miet-, Wohn- und Immobilienrecht
Das Miet-, Wohn und Immobilienrecht ist ein Spezialbereich des Zivilrechts. Fragen des Mietrechts betreffen beispielsweise die Zulässigkeit einzelner Klauseln in Mietverträgen oder Fragen im Zusammenhang mit einer Kündigung des Mietvertrages. Das Immobilienrecht umfasst unter anderem Fragen und Probleme im Zusammenhang mit dem Erwerb von Immobilien.
Gerne stehe ich stehe Ihnen für Ihre Fragen zur Verfügung.
Strafrecht und Wirtschaftsstrafrecht
Das Strafrecht ist wohl jedermann ein Begriff, liest man doch täglich davon in Zeitungen oder im Internet. Ich berate Beschuldigte wie auch Opfer von Straftaten in allen Stadien des Verfahrens.
Gerade in einem Strafverfahren zählt oft jede Minute. Zögern Sie daher nicht, mich bei Fragen umgehend zu kontaktieren.
IT-, E-Commerce- und Medienrecht
Das IT-Recht zählt zu den jüngeren juristischen Fachgebieten. Es gewinnt jedoch in Zeiten der fortwährend voranschreitenden Digitalisierung immer mehr an Bedeutung. Es beinhaltet eine Vielzahl von Rechtsgebieten. Vom Urheberecht, über das Marken- und Domainrecht bis hin zu datenschutzrechtlichen Fragestellungen. Gerade in Zeiten von Social Media genießt auch das Medienrecht eine hohe Bedeutung.
Gerne stehe ich Ihnen für Ihre Fragen und Anliegen zur Verfügung.
Unternehmens- und Gesellschaftsrecht
Während das Unternehmensrecht die Rechte und Pflichten von Unternehmen regelt, regelt das Gesellschaftsrecht das Innen- und Außenverhältnis von Gesellschaften.
Ich berate Sie unter anderem bei der Gründung von Gesellschaften, bei der Gestaltung von gesellschaftsrechtlichen Verträgen und helfe Ihnen im Streitfall bei der gerichtlichen Durchsetzung ihrer Ansprüche.