Fachgebiet

Miet-, Wohn- und Immobilienrecht

Das Miet-, Wohn und Immobilienrecht ist ein Spezialbereich des Zivilrechts. Fragen des Mietrechts betreffen beispielsweise die Zulässigkeit einzelner Klauseln in Mietverträgen oder Fragen im Zusammenhang mit einer Kündigung des Mietvertrages. Das Immobilienrecht umfasst unter anderem Fragen und Probleme im Zusammenhang mit dem Erwerb von Immobilien.

Ich berate Sie beim Abschluss von Miet- und Kaufverträgen sowie bei Streitigkeiten, die sich im Zusammenhang damit ergeben und vertrete Sie in Verfahren vor der Schlichtungsstelle und vor Gericht.

Gerne berate ich Sie bei Fragen im Zusammenhang mit dem zulässigen Mietzins oder der Richtigkeit von Betriebskostenabrechnungen.

Als Eigentümer vertrete ich Sie bei Fragen und Streitigkeiten mit Miteigentümern oder der Hausverwaltung und stehe Ihnen für Fragen im Zusammenhang mit der Vermietung oder dem Verkauf Ihrer Wohnung gerne zur Verfügung.

Zu meinen Tätigkeitsschwerpunkten zählen:

  • Mietrecht
  • Wohnungseigentumsrecht
  • Erstellung und Prüfung von Miet- Pacht und Kaufverträgen
  • Vertretung vor Schlichtungsstelle und Gericht
  • Rechtliche Beratung beim Wohnungs- oder Grundstückskauf
  • Rechtliche Beratung im Zusammenhang mit Immobilientransaktionen
  • Immobilienrechtliche Due-Diligence Prüfungen
  • Vertretung vor sämtlichen Gerichten und Behörden im Zusammenhang mit miet- und immobilienrechtlichen Streitigkeiten