Fachgebiet

Unternehmens- und Gesellschaftsrecht

Während das Unternehmensrecht die Rechte und Pflichten von Unternehmen regelt, regelt das Gesellschaftsrecht das Innen- und Außenverhältnis von Gesellschaften.

Ich helfe Ihnen unbürokratisch und effizient bei der Gründung Ihrer Gesellschaft und der Erstellung der damit in Verbindung stehenden Verträge und Anträge.

Wenn Sie planen, Anteile an einem Unternehmen zu übernehmen oder zu veräußern, begleite ich Sie während des Kauf- bzw Verkaufsprozesses.

Steigende Zahlen von Haftungsprozessen gegen verantwortliche Personen in Gesellschaften, wie Geschäftsführer, Vorstandsmitglieder oder Aufsichtsräte zeigen die Bedeutung von prozessrechtlichen Kenntnissen. Ich begleite Sie im Falle des Falles bei der Durchsetzung von Ansprüchen gegen Manager aber auch bei der Abwehr von derartigen Ansprüchen.

Zu meinen Tätigkeitsschwerpunkten zählen:

  • Beratung bei der Gründung von Gesellschaften
  • Erstellung und Prüfung von Verträgen, bspw von Gesellschaftsverträgen, Syndikatsverträgen, Kaufverträgen, Abtretungsverträgen
  • Beratung im Zusammenhang mit dem Erwerb von Gesellschaftsanteilen
  • Umgründungen
  • Durchführung von Due-Diligence-Prüfungen
  • Beratung im Zusammenhang mit Streitigkeiten aus dem Gesellschaftsverhältnis
  • Gerichtliche Durchsetzung bzw Abwehr von Ansprüchen
  • Firmenbuchangelegenheiten
  • Corporate Housekeeping