Auf Verlangen des Unterhaltsberechtigten ist der Unterhalt bei aufrechter häuslicher Gemeinschaft in Geld zu leisten, sofern dies nicht unbillig ist.
Naturalleistungen kommen also dann in Fragen, wenn der Ehegatte damit einverstanden ist.
Auf Verlangen des Unterhaltsberechtigten ist der Unterhalt bei aufrechter häuslicher Gemeinschaft in Geld zu leisten, sofern dies nicht unbillig ist.
Naturalleistungen kommen also dann in Fragen, wenn der Ehegatte damit einverstanden ist.
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