Nein, einen Erbverzicht zugunsten Dritter gibt es nicht, sondern das Erbe kommt immer dem Nächstberufenen zu. Es kann allerdings vereinbart werden, dass ein Dritter den Anteil bzw. den Wert des Verzichtenden bekommt.
Nein, einen Erbverzicht zugunsten Dritter gibt es nicht, sondern das Erbe kommt immer dem Nächstberufenen zu. Es kann allerdings vereinbart werden, dass ein Dritter den Anteil bzw. den Wert des Verzichtenden bekommt.
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