Nein, einen Erbverzicht zugunsten Dritter gibt es nicht, sondern das Erbe kommt immer dem Nächstberufenen zu. Es kann allerdings vereinbart werden, dass ein Dritter den Anteil bzw. den Wert des Verzichtenden bekommt.
Nein, einen Erbverzicht zugunsten Dritter gibt es nicht, sondern das Erbe kommt immer dem Nächstberufenen zu. Es kann allerdings vereinbart werden, dass ein Dritter den Anteil bzw. den Wert des Verzichtenden bekommt.
Get comprehensive information on divorce:
As a specialized law firm in divorce law, we bring years of expertise. To that end, we’ve prepared in-depth articles offering you solid insights and practical guidance
News aus der Kanzlei und rechtliche Updates in Österreich.
Fill out the form below, and we will be in touch shortly.