FAQ

Kann auch zugunsten Dritter auf das Erbrecht verzichtet werden?

Nein, einen Erbverzicht zugunsten Dritter gibt es nicht, sondern das Erbe kommt immer dem Nächstberufenen zu. Es kann allerdings vereinbart werden, dass ein Dritter den Anteil bzw. den Wert des Verzichtenden bekommt.

Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie hier: Erbrecht

Informieren Sie sich gerne auch umfassend zum Thema Scheidung:

Als spezialisierte Anwaltskanzlei für Scheidungsrecht verfügen wir über langjährige Expertise. Zu diesem Zweck haben wir ausführliche Artikel erstellt, die Ihnen fundierte Einblicke und praxisnahe Hinweise bieten.

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Mag. Michael Ibesich, LL.M.

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