Andes als im Exekutionsverfahren, wo die Befriedigung der Gläubiger nach dem sogenannten Rangprinzip erfolgt und somit jene Gläubiger begünstig werden, die zuerst handeln (Singularexekution), gilt im Insolvenzverfahren das Prinzip der Gesamtvollstreckung (Universalexekution). Im Rahmen der Gesamtvollstreckung sind alle Gläubiger gleich zu behandeln, womit die sie den Verlust verhältnismäßig tragen. Anders als im Exekutionsverfahren umfasst das Insolvenzverfahren auch das gesamte Vermögen des Schuldners.
Das Insolvenzverfahren zielt dabei entweder auf die Sanierung oder die Liquidation des Unternehmens des Schuldners ab, wobei jedoch die Sanierung bevorzugt wird. Ob es zum Konkurs- oder zum Insolvenzverfahren kommt, hängt in erster Linie vom Willen des Schuldners ab. Als Gläubiger kann man durch Antrag nur die Eröffnung des Verfahrens erreichen, welches jedoch als Konkursverfahren zu führen ist, wenn vom Schuldner kein Sanierungsplan vorgelegt wird. Die Sanierung des Unternehmens kann also nur der Schuldner anstreben.