Ziel der Leistungsklage ist, wie der Name schon sagt, den Beklagten zu einer bestimmten Leistung zu verpflichten. Diese Leistung kann in einem Tun (zB Räumung einer Liegenschaft; Geltendmachung einer Geldsumme; Herausgabe einer Sache), aber auch in der Duldung oder Unterlassung einer bestimmten Handlung bestehen.
Es geht also um die Durchsetzung von Rechten. So soll einerseits festgestellt werden, dass dem Kläger überhaupt eine Anspruch zusteht und anderseits ein vollstreckbarer Leistungsbefehl erlassen werden, welcher im Falle der Nichtleistung im Rahmend es Exekutionsverfahrens geltend gemacht werden kann.