Als Zeuge hat man Anspruch auf Ersatz der Zeugengebühren – also der notwendigen Reise- und Aufenthaltskosten und im Falle eines Verdienstentgangs eine Entschädigung für Zeitversäumnis. Dabei kann der Zeuge eine angemessenen Vorschuss beantragen.
Als Zeuge hat man Anspruch auf Ersatz der Zeugengebühren – also der notwendigen Reise- und Aufenthaltskosten und im Falle eines Verdienstentgangs eine Entschädigung für Zeitversäumnis. Dabei kann der Zeuge eine angemessenen Vorschuss beantragen.
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