FAQ

Welche Kosten werden mir ersetzt, wenn ich als Zeuge vor Gericht aussagen muss?

Als Zeuge hat man Anspruch auf Ersatz der Zeugengebühren – also der notwendigen Reise- und Aufenthaltskosten und im Falle eines Verdienstentgangs eine Entschädigung für Zeitversäumnis. Dabei kann der Zeuge eine angemessenen Vorschuss beantragen.

Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie hier: Zivilrecht

Informieren Sie sich gerne auch umfassend zum Thema Scheidung:

Als spezialisierte Anwaltskanzlei für Scheidungsrecht verfügen wir über langjährige Expertise. Zu diesem Zweck haben wir ausführliche Artikel erstellt, die Ihnen fundierte Einblicke und praxisnahe Hinweise bieten.

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Mag. Michael Ibesich, LL.M.

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