FAQ

Wer kann Erbe sein?

Das Erbrecht ist das Recht des Erben, die ganze Verlassenschaft bzw. einen bestimmten Teil davon in Anspruch zu nehmen. Dieses Recht kann allerdings nur von dazu berechtigten Personen in Anspruch genommen werden. Voraussetzungen hierfür sind:

 

  • Erbrechtstitel bzw. Berufungsgrund – als ein rechtlicher Grund für die Inanspruchnahme

 

  • Erbfall Erbfähigkeit bzw. keine Erbunwürdigkeit
Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie hier: Erbrecht

Informieren Sie sich gerne auch umfassend zum Thema Scheidung:

Als spezialisierte Anwaltskanzlei für Scheidungsrecht verfügen wir über langjährige Expertise. Zu diesem Zweck haben wir ausführliche Artikel erstellt, die Ihnen fundierte Einblicke und praxisnahe Hinweise bieten.

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Mag. Michael Ibesich, LL.M.

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